Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen

Informationsfreiheitsgesetze gewähren Bürger_innen einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden. Dies fördert die Transparenz der Vorgänge in Behörden und erleichtert so den Bürger_innen, diese besser nachvollziehen und bewerten zu können. Dies hat schon zahlreiche Missstände aufgedeckt und so zu Verbesserungen geführt.

Informationsfreiheitsgesetze gibt es bereits in 14 Bundesländern, Niedersachsen ist bisher nicht darunter. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass das Land Niedersachsen auch ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, sodass die Bürger_innen nicht mehr darauf angewiesen sind, dass die Behörden die Informationen freiwillig veröffentlichen.

Beschluss teilen